Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz
Aufgabenträger sind die Gemeinden und Städte für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe , die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe , weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes.
Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie in Koblenz.
Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung, dass sie den Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der Inneren Sicherheit betrachtet. Insbesondere wird dabei das Engagement der in diesem Bereich in vielfältigsten Funktionen tätigen ehrenamtlich Personen entsprechend gewürdigt.
Mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung und dem engen Verbund mit den kommunalen und sonstigen Aufgabenträgern stellt das Land sicher, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können und Vorsorge für im Einzelnen nicht vorhersehbare Gefahrenszenarien in diesem sensiblen Bereich der Inneren Sicherheit gegeben ist.