Facheinheiten für besondere Aufgabenstellungen im Brand-/Katastrophenschutz
- Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT)
- Feuerwehr-Facheinheiten Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)
- Feuerwehr-Facheinheiten Tauchen
- Feuerwehr-Facheinheit Presse- und Medienarbeit (PUMA)
Weiterhin stellen die Landkreise für ihren Bereich als weitere überörtliche Facheinheit Gefahrstoffzüge auf.
Diese Einheiten werden nicht nur bei Gefahren größeren Umfangs eingesetzt, sondern können bereits bei „normalen Gefahrenlagen“, insbesondere bei Bedarf an spezieller Ausrüstung, besonders geschulten Einsatzkräften und bestimmter Einsatztaktik zum Einsatz kommen.
Die Facheinheiten des Landes sind nach dem LBKG Einrichtungen der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger.
Als koordinierende Stelle des Landes steht die ADD zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
Das Land hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz für den Katastrophenschutz zusätzliche Ausrüstung stützpunktartig bereitzuhalten, soweit es über die Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgeht (§ 6, Nr. 6 LBKG).
Rechtliche Stellung
Die Facheinheiten sind Einrichtungen der jeweiligen Gemeinden.
Die Einsatzkräfte sind Angehörige der örtlichen Feuerwehren mit einer Sonderausbildung.
Sie sind der Führung der örtlichen Feuerwehr unterstellt.
-Werden überörtlich eingesetzt-