Integrierte Leitstellen - Zentraler Baustein der Gefahrenabwehr im Land
Partnerschaft und Kostenteilung zwischen Aufgabenträger und Land
Der Aufbau der Integrierten Leitstellen (ILtS) hat einen hohen Stellenwert in Rheinland-Pfalz und ist im Brandschutzgesetz und im Rettungsdienstgesetz verankert.
Im Einzelnen sind dort die acht Standorte der Integrierten Leitstellen festgelegt. Fünf davon werden bei den rheinland-pfälzischen Berufsfeuerwehren in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier sein. Drei weitere sind unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes in Bad Kreuznach, Landau und Montabaur.
Die Kosten für die technische Einrichtung der Leitstellen und deren Unterhaltung gehen zu Lasten des Landes. Die Kosten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle werden zu 60 Prozent von den Kostenträgern des Rettungsdienstes, zu 25 Prozent vom Land und zu 15 Prozent von den Kommunen des jeweiligen Rettungsdienstbereichs finanziert.
Integrierte Leitstellen bilden einen Meldekopf für alle nichtpolizeilichen Hilfeersuchen - rund um die Uhr erreichbar unter Notruf 112
Eine Integrierte Leitstelle ist eine mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Disponenten ständig besetzte, Alarmierungs- und rückwärtige Führungseinrichtung. Durch die zentrale Notrufnummer 112 laufen dort alle Hilfesuchen auf.
Die Disponenten qualifizieren sich als erfahrene Rettungsassistenten oder Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in den Bereichen „Rettungsdienst", „Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz" und „Leitstellenarbeit". Sie nehmen Notrufe und Alarmmeldungen entgegen und alarmieren entweder den Rettungsdienst oder gemäß den von den Gemeinden und Landkreisen aufgestellten Alarm- und Ausrückordnungen die Einheiten der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Darüber hinaus ist sie in der Lage, gemeinsam mit den Feuerwehreinsatzzentralen in den Verbandsgemeinden Einsatzleiter an der Einsatzstelle bei ihrer verantwortungsvollen Führungstätigkeit zu unterstützen. Der Einsatz des Rettungsdienstes erfolgt unter Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst nach notfallmedizinischen Grundsätzen und unter Beachtung der Indikationsliste Notarzteinsatz.
Damit wird sichergestellt, dass durch eine qualifizierte Notrufabfrage die Einsätze sicher kategorisiert und die Einsatzmittel noch effizienter zugeteilt werden.