Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben wurden neue Regelungen zur Brandsicherheitswache erforderlich. Eine wesentliche Änderung ist die nun zulässige Stellung der Brandsicherheitswache durch den Veranstalter bzw. Betreiber. Hierfür sind grundsätzliche Anforderungen neu festgelegt. Das neue Merkblatt „Hinweise zur Brandsicherheitswache“ erläutert darüber hinaus die erforderliche Stärke, Qualifikation und Ausrüstung sowie die Aufgaben der Brandsicherheitswache vor, während und nach der Veranstaltung sowie das Verhalten im Gefahrenfall bzw. in einer Notfallsituation. Die anhängende Checkliste erleichtert und vereinheitlicht den Nachweis über die Durchführung der Brandsicherheitswache.

Ansprechpartner

Herr Harald Jeschke
harald.jeschke [at] mdi.rlp.de (Beruflich)