Einsatzplanung für die Umgebung kerntechnischer Anlagen

Der Katastrophenschutzplan der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Umgebung kerntechnischer Anlagen (KatS-Plan KKW) bildet die Grund­lage für Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz. Vorrangiges Ziel der Planungen ist, unmittelbare Folgen der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalles auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu begrenzen. Er baut auf der Gefahrenabwehrorgani­sation auf, wie sie im Allgemeinen Katastrophenschutzplan der ADD festgelegt ist, und stellt mit diesem den Alarm- und Einsatzplan für den Katastrophen­schutz gemäß § 6 LBKG für die Umgebung der Kern­kraftwerke dar.

Der KatS-Plan KKW richtet sich grundsätzlich nach den „Rahmen­empfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntech­nischer Anlagen.

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