Alarm- und Einsatzplanung am Beispiel "Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe"
In diesem Zusammenhang ist besonders der Rahmen- Alarm- und Einsatzplan "Gefährliche Stoffe" (RAEP-GS) zu erwähnen. Zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, sind grundsätzlich die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, soweit keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten bestehen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz) Der RAEP-GS stellt dabei eine Planungshilfe dar, die anlagen- bzw. einsatzbezogen aufgestellt wurde und damit für Schadensfälle beim Transport gefährlicher Stoffe und Güter ebenso anwendbar ist wie bei Unfällen an stationären Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden.
Darüber hinaus wurden den Aufgabenträgern Empfehlungen für die Ausbildung, Ausrüstung und taktische Regeln im ABC-Einsatz (Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz) zur Verfügung gestellt.