Bootsführer
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme
- abgeschlossene Truppführerausbildung geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber) die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen
- Besitz des Kfz-Führerscheines am Tage der Prüfung
- Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze – (Freischwimmer).
Ausbildungsziel
1. Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern
2. Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.
Dauer des Lehrgangs
Führer von Rettungsbooten 40 Stunden
Führer von Mehrzweckbooten 46 Stunden
Maximale Teilnehmerzahl: 12
Unterlagen
Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie.
Musterstundenplan Bootsführer
(Stand 09/2004)
Im Bereich Dokumente finden Sie die Prüfungsordnung der LFKA.