Maschinist

Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gemäß FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr)

- Abgeschlossene Truppmannausbildung
- abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
- erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.

Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass diese aufeinander aufbauen. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.

Dauer des Lehrgangs

gemäß FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - mindestens 35 Stunden (Je Unterrichtsstunde 45 Minuten).

Die vorstehend genannte Stundenanzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach den örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit erforderlich sein.

Besonderheiten

Die Einweisung in die Technik von Hubrettungsfahrzeugen erfolgt durch den jeweiligen Hersteller.

Die Ausbildung für die Bedienung weiterer Geräte (Pumpen- bzw. Fahrzeuge), z.B. Rüstwagen und Gerätewagen Gefahrgut, ist in vergleichbarer Weise und bezogen auf die besonderen Gegebenheiten der betreffenden Fahrzeugarten in anderweitigen, von der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie angebotenen Lehrgängen durchzuführen.

Unterlagen

Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie.

Das Thema "Trinkwasserschutz" wird aktuell im Kapitel 8 "Wasserförderung" behandelt.