Atemschutzgeräteträger
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gemäß FwDV 2 und FwDV 7)
Erfolgreich abgeschlossener Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), der Sprechfunkerlehrgang soll vor dem Atemschutzgeräteträger-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen sein, Mindestalter 18 Jahre und Atemschutztauglichkeit nach DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte Vorsorge" bzw. DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte Eignung" (früher Grundsatz „Atemschutzgeräte“ G 26.3).
Weitere Beachtung: Bartträger gemäß FwDV 7, - (2002)
Tragen von Ohr- und Körperschmuck gemäß § 35 (3) UVV der allgemeinen Vorschrift sowie FwDV 7 - 2002 -
Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Ausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, z.B. Fachberater, zulässig.
Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß der Einsatzgrundsätze richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. (siehe § 16 Abs. 1 der FwVO „Ausbildung für Sonderfunktionen“)
Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden gestaltet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.
Dauer des Lehrgangs
gemäß FwDV 2 sowie der Feuerwehrverordnung § 16 (FwVO): mindestens 25 Stunden (je 45 Min.)
Die o.g. Stundenanzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach den örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit in einem oder mehreren Fachbereichen erforderlich sein.
Besonderheiten
Das Aufgabengebiet des Atemschutzgeräteträgers ist gegenüber den Atemschutzgerätewarten strikt zu trennen und bedarf in den Feuerwehreinheiten einer klaren Festlegung.
Unterlagen
Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie.
Im Bereich Dokumente finden Sie entsprechende Folienvorlagen für die Unterrichtsgestaltung.