Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf                      

Die bisherige Verbandsgemeinde Daaden war 1968 im Rahmen der rheinland-pfälzischen Funktional- und Gebietsreform aus dem Amt Daaden entstanden. Die Gemeinde Herdorf gehörte diesem bis zum 31. März 1955 ebenfalls an. Am 1. April 1955 wurde aus dieser sowie den Gemeinden Dermbach (vorher Amt Kirchen) und Sassenroth (vorher Amt Betzdorf) die neue, amtsfreie Gemeinde Herdorf gebildet, die am 24. Januar 1981 zur Stadt erhoben wurde.

Am 28. September 2010 erließ die Landesregierung das „Erste Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ mit dem Ziel, Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der kommunalen Strukturen zu verbessern. Für Verbandsgemeinden wurde festgelegt, dass diese mindestens 12.000 Einwohner (Hauptwohnung am 30. Juni 2009) umfassen sollen, für verbandsfreie Gemeinden war die Einwohnerzahl auf 10.000 festgelegt worden. Beide Kommunen erreichten diese Vorgaben nicht, die Verbandsgemeinde Daaden hatte am Stichtag 11.680 Einwohner, die Stadt Herdorf 6.974.

Im „Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden“ vom 20. Dezember 2013 wurde die Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden zum 1. Juli 2014 vorgeschrieben und die Bezeichnung vorläufig in „Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden“ geändert sowie der Sitz der Verbandsgemeinde in Daaden festgelegt.

Sowohl die Stadt Herdorf als auch die Verbandsgemeinde Daaden legten gegen die Eingliederung einen Normenkontrollantrag (Kommunalverfassungsbeschwerden) beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein. Am 30. März 2016 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Eingliederung verfassungskonform war. Der Rechtsweg war somit ausgeschöpft.

Als endgültiger Name wurde nach Artikel 1 des Landesgesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden ab dem 1. Januar 2017 „Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf“ bestimmt.

Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ist seit dem 01.06.2022 Helmut Stühn.