Koordination des Brand- und Katastrophenschutzes bei außergewöhnlichen Lagen in Rheinland-Pfalz
Die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Sie stimmen bei größeren Gefahren die Maßnahmen mit benachbarten Gebietskörperschaften – auch über die Landes- und Staatsgrenzen hinaus – ab und unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig.
Die Feuerwehren als Hauptträger des Katastrophenschutzes sind so organisiert, dass sie bei Gefahren aller Art und jeden Umfangs innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten können. Durch ein Verbundsystem
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der Maßnahmen der örtlichen Aufgabenträger,
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der gegenseitigen Hilfe,
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überörtlicher Maßnahmen der Landkreise,
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zentraler Maßnahmen des Landes und
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des Katastrophenschutzpotentials des Bundes (einschließlich Technisches Hilfswerk)
kann lageentsprechend wirksame Hilfe geleistet werden.
Die mobilen Rettungsmittel des Rettungsdienstes sind flächendeckend so verteilt, dass sie jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens bei der Rettungsleitstelle erreichen können. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst von Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes unterstützt.
Unter Federführung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur wurden bereits in der Vergangenheit Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für verschiedene Gefahrenlagen entwickelt. So regelt der Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan „Gesundheit“ die medizinische Primär- und Sekundärversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten oder in anderer Weise gesundheitlich Geschädigten, sowie die Betreuung dieser und anderer durch ein Schadensereignis betroffenen Personen. Ergänzt werden diese allgemeinen Alarm- und Einsatzpläne durch spezielle Planungen der Fachressorts, wie etwa die Vorbereitung von Seuchenschutzmaßnahmen unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit.
Die Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie des Rettungsdienstes können aufgrund dieser Planungen sowie ihrer Ausbildung und Ausrüstung aus „dem Stand heraus“ bei jeder denkbaren Gefahrenlage wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten.
Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei Bedarf auch bei Einsätzen, etwa durch die Koordination zentraler Hilfeleistungspotentiale oder militärischer Kräfte. So sind die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier über eine Ansprechstelle und das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über das Lagezentrum rund um die Uhr kurzfristig ansprechbar und können weitere erforderliche Maßnahmen in die Wege leiten.
Die ADD richtet je nach Lage eine Koordinierungsstelle-Katastrophenschutz ein. In Ausnahmefällen, etwa für die Einsatzleitung bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen, tritt bei der ADD eine Katastrophenschutzleitung zusammen.
Die Koordination auf der Ebene der Landesregierung übernimmt bei Bedarf der Krisenstab der Landesregierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist ein Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) eingerichtet, das bei großflächigen Gefahren die Länder unterstützen kann (beispielsweise durch Koordination von Einsatzmaßnahmen, Ressourcenmanagement). Über das GMLZ kann auch eine Unterstützung durch die Koordinierungseinrichtung der Europäischen Union, das Monitoring and Information Center (MIC) der Europäischen Kommission in Brüssel, angefordert werden.
Weiterhin ist Informationsmaterial zu weiteren relevante Katastrophenschutz- und Selbsthilfethemen dort abrufbar.
Überdies richtet der Bund zur Koordination zwischen den Bundesressorts und den Ländern bei Bedarf die Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder ein.
Die Vernetzung der Abstimmungswege zwischen den verschiedenen Ebenen ist in dem beigefügten Schaubild dargestellt.