Arbeitskreis V (AK V)

Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen und zivile Verteidigung der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder

Mitglieder des AK V sind die fachlich zuständigen Abteilungsleiter der Länder; sie können sich vertreten lassen. Alle übrigen Personen sind Gäste.

Der AK V hat auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes, Rettungswesens sowie der zivilen Verteidigung folgende Aufgaben:

  • Zuarbeit für die Innenministerkonferenz (IMK) durch Erstellung von Beschlussvorlagen und Erledigung der erteilten Aufträge,
  • abschließende Meinungsbildung soweit sie nicht der Beschlussfassung der IMK vorbehalten ist oder die Willensbildung in einem dem AK V nachgeordneten Arbeitsgremium (vgl. Nr. 7) erfolgen kann,
  • Erteilung von Aufträgen an die dem AK V nachgeordneten Arbeitsgremien,
  • Vertretung der fachlichen Standpunkte gegenüber anderen Arbeitskreisen der IMK und Abstimmung fachlicher Fragen unter den Ländern.