Überörtliche Hilfe größeren Umfangs

In den Leitstellenbereichen Koblenz und Montabaur haben die Landkreise und die Stadt Koblenz sowie der Rhein-Hunsrück-Kreis im Rahmen einer Arbeitsgruppe das Konzept der überörtlichen Hilfe aus Nordrhein-Westfalen auf ihren Zuständigkeitsbereich übertragen. Gemeinsam mit den zugehörigen Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten konnten drei Bereitschaften mit identischem einsatztaktischen Mindestwert aufgestellt werden. Sie sollen auf Anforderung über Kreis- und Landesgrenzen hinweg überörtliche Hilfe in einem Zeitraum von über 24 Stunden zur Unterstützung oder zur Ablösung örtlicher Einheiten leisten.

Die ADD stand der Arbeitsgruppe jederzeit unterstützend und beratend zur Seite.


Alle gültigen Einsatz- und Schulungsunterlagen sind den Dokumenten im Downloadbereich zu entnehmen.
Detaillierte Unterlagen mit personenbezogenen Daten und Zuständigkeiten stehen aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung. Die Einsicht in die entsprechenden Angaben kann bei Bedarf von den mit eingeplanten Einheiten und Verbandsgemeinden bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen/ Stadtverwaltung (Kreisfeuerwehrinspekteure) beantragt werden.