Hilfe zur Existenzsicherung bei Elementarschäden




In den 1990-er Jahren war Rheinland-Pfalz stark von Hochwasserereignissen betroffen. Durch eine Intensivierung des Hochwasserschutzes konnte das Land diese Elementargefahr in den letzten Jahrzehnten erheblich reduzieren.

Aufgrund der damaligen Erkenntnisse hatte das Land als eines der ersten Bundesländer jedoch auch mögliche Hilfmaßnahmen auf Basis einer Verwaltungsvorschrift festgelegt; diese wurde zuletzt im Dezember 2017 nochmals aktualisiert.

Damit wurde in Abstimmung mit den örtlichen kommunalen Stellen die Voraussetzung geschaffen, dass eine schnelle Hilfe (z.B. durch Vorortschadenskommissionen) realisiert werden kann.

Auch in Rheinland-Pfalz kommt es zunehmend zu unvorhersehbaren extremen Wetterereignissen. Sie sind eine Folge des globalen Klimawandels. Die Folgen dieser Klimaveränderung sind vermehrte Unwetter und intensive Niederschläge, ein gestiegenes Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen und mehr Tage mit extrem hohen Windgeschwindigkeiten.

Seit 2013 war das Land in jedem Jahr von einem Unwetterereignis betroffen. Es ist daher erforderlich, dass die potenziell Betroffenen – und das kann aufgrund von Starkregen im Prinzip jeder sein - eigenverantwortlich für ihre durch Naturereignisse gefährdeten Werte Vorsorge treffen. Mit der Kampagne " Naturgefahren erkennen - elementar versichern" werden Vorsorgemöglichkeiten und weitere Informationen zum Thema Elementarhilfen erläutert und stehen unter dem ausgewiesenen Link zum Abruf bereit.

Im Ereignisfall ist zunächst Voraussetzung, dass das Elementarereignis festgestellt wird. Im Anschluss stellt die Landesregierung nachrangig zur Eigenvorsorge und zu den örtlichen Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen im Rahmen der Billigkeitsmaßnahmen nach § 53 Landeshaushaltsordnung zur Verfügung. Hierdurch sollen außergewöhnliche Notstände infolge von Schäden, die durch überörtliche Elementarereignisse verursacht wurden (z. B. Hochwasser, Unwetter und Wirbelstürme) möglichst gemildert werden; dies ist jedoch kein Schadensersatz.
 

Ansprechpartner

Herr Markus Pallien
0651-9494-541