Unwetter an Pfingsten: Staatliche Soforthilfen für private Haushalte

Die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 haben die Landkreise Südwestpfalz, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie die kreisfreien Städte Trier und Zweibrücken in einem erheblichen Ausmaß getroffen.

Zur Milderung außergewöhnlicher Notstände unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinien aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Südwestpfalz, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.

Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bis zum 04. Juli 2024 einzureichen.