Aktuelles

Nachstehend aktuelle Meldungen der Fachreferate des MdI zu Themen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Rettungsdienste.

14.09.2016

„Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr in einem Sonderförderprogramm für Feuerwehr-Kleinfahrzeuge 2.045.000 Euro zusätzlich bereit. Die Pauschale für die Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen durch die Kommunen wird damit vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport auf 4,09 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer verdoppelt.“ Dies teilte Innenminister Roger Lewentz heute in Mainz mit.

26.08.2016

Mehr Kompetenzen für Rettungskräfte und höhere Geldbußen: Mit Gesetzesänderung wird Gaffern besser Einhalt geboten

Der Rettungsdienst wird zunehmend von Gaffern und Störern behindert. Deshalb hat der Ministerrat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Künftig begeht auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der sich nicht an die Anweisungen des Rettungsdienstpersonals hält. Die neue Regelung beseitigt die bisher noch ungleichen Folgen der Nichtbeachtung von Anweisungen durch Rettungsdienst und Feuerwehr am Unglücksort. Zudem erhöht sich die mögliche Geldbuße von derzeit bis zu 5000 Euro auf bis zu 10.000 Euro.

17.08.2016

Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure, Wehrleiter, Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter

In den Fachportalen unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" wurde das Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport mit einer Stellungnahme zu der in der Vergangenheit strittigen Frage, ob die Nutzung eines Kommandowagens der Feuerwehr durch Kreisfreuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrinspekteure und Wehrleiter für den Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, eingestellt.

08.08.2016

Überarbeitung des Satzungsmusters "über den Kostenersatz und die Gebührenerhe­bung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr" des GStB und Neufassung eines Leitfadens zur "Gebühren-/Kostenkalkulation des Kostenersatzes Feuerwehr"

Am 19.03.2016 trat das Dritte Landesgesetz zur Änderung des LBKG in Kraft. Insbesondere wurde die Regelung des Kostenersatzes gemäß § 36 LBKG neu gefasst und die Kostenersatzregelung im Rahmen des Verursacherprinzips um mehrere weitere kosten­pflichtige Tatbestände und einen Berechnungsmodus für Vorhaltekosten von Feuerwehrfahr­zeugen und -geräten erweitert.

08.06.2016

Die seit Ende Mai anhaltenden heftigen Unwetter haben in Rheinland-Pfalz schwere Schäden verursacht. Durch Blitzeinschläge wurden Menschen verletzt, es gab Erdrutsche, Stromausfälle, ein Zug entgleiste, Straßen mussten wegen umgestürzter Bäume gesperrt werden,viele Keller wurden infolge der schweren Regenfälle überflutet und Hagel verursachte weitere Schäden. Seit Samstag sind zahlreiche überwiegend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, der privaten Hilfsorganisationen, der Polizei und anderer Behörden im Dauereinsatz, um ihren Mitmenschen zu helfen. Die Einsätze dauern immer noch an.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz haben sich betroffen über das Ausmaß der Unwetterschäden gezeigt. Sie bedankten sich bei allen an den Hilfemaßnahmen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern des Landes Rheinland-Pfalz, vor allem aber bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren großen uneigennützigen Einsatz. Über Schadenssituationen vor Ort verschaffte sich Innenstaatssekretär Günter Kern unter anderem in der Feuerwehreinsatzzentrale St. Goarshausen einen Überblick.

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