Gerätewart für Atemschutzgeräte
Die Wartung der Atemschutzgeräte obliegt dem Atemschutzgerätewart. Er wird hierzu an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz für seine Aufgaben im Rahmen des Lehrgangs „Atemschutzgerätewart“ nach FwDV 2 befähigt, die in seinem Tätigkeitsbereich liegenden Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instand zu setzen. Prüfgrundlage ist der DGUV Information 205 013 (früher GUV I 8674) und die Vorgaben der Atemschutzhersteller. Die erlangte Befähigung an der LFKA muss spätestens nach 5 Jahren aufgefrischt werden.