Gerätewart für ABC-Ausrüstung
Die rechtlichen Grundlagen zur Vorhaltung von Gerätewarten sind neben der Feuerwehrverordnung sowie dem Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Daraus abgeleitet haben die Gemeinden sicherzustellen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Betrieb hin geprüft werden.
Die Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr werden ebenfalls im DGUV-Grundsatz 305-002 konkretisiert.
Neben den gesetzlichen Grundlagen geben auch die Hersteller der Einsatzmittel in ihren Herstellerangaben, z.B. Bedienungsanleitung, ebenfalls die notwendigen Qualifikationen zur Wartung und Instandhaltung ihrer Produkte vor.