Gerätewart für allgemeine Feuerwehrausrüstung

Die Gerätewartung der allgemeinen Feuerwehrausrüstung obliegt dem Feuerwehrgerätewart. Er wird hierzu an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz für seine Aufgaben im Rahmen des Lehrgangs „Feuerwehrgerätewart“ nach FwDV 2 befähigt, die in seinem Tätigkeitsbereich liegenden Feuerwehrgerätschaften und Persönliche Schutzausrüstung zu prüfen, zu warten und instand zu setzen. Prüfgrundlage ist der DGUV Grundsatz 305 002 (früher GUV G 9102).

 Achtung !!!

Die Prüfgrundsätze ( DGUV Grundsatz 305 - 002 ) wurden überarbeitet und liegen seit Mai diesen Jahres vor. Zuvor wurden diese im Dezember noch einmal aktualisiert.  Eine Orginalversion und eine Version mit den wichtigsten Änderungen liegen in der Liste zum freien Download bereit. In der Version - 305-002 überarbeitete Fassung - sind zudem Neuerungen der Komentare beigefügt.

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