Gerätewart für allgemeine Feuerwehrausrüstung

Der Feuerwehrgerätewart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung, Prüfung und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Geräte, Fahrzeuge und sonstigen Ausstattungen der Feuerwehr. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Feuerwehrtechnik jederzeit zu gewährleisten und den gesetzlichen sowie herstellerseitigen Vorgaben zu entsprechen.

-  Prüfungsgrundlage ist der DGUV Grundsatz 305 002 / Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr

Die Voraussetzungen werden im Rahmen des Lehrgangs "Feuerwehrgerätewart" an der an der Akademie des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz vermittelt.

Der Gerätewart hat sich regelmäßig über Neuerungen in Normen, Vorschriften und Herstellervorgaben zu informieren (z. B. DGUV Regelwerk, Feuerwehr-Dienstvorschriften, Herstellerschulungen).

Hierfür steht im BKS-Portal eine Lernplattform für Gerätewarte zur Verfügung, die alle relevanten Themen und aktuellen Neuerungen enthält.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten im Rahmen des Lehrgangs „Feuerwehrgerätewart“ erhalten haben, können diese über folgenden Link angefordert werden.

https://lernplattform.bks-portal.rlp.de/course/view.php?id=298

Anmeldung als Gast

Passwort: 24FwGw

Stand: 10.06.2025