Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (Kl 3.0)

Rheinland-pfälzisches Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)

Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. 

Der Bund hat zu diesem Zweck ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Aus diesem können die Länder in den Jahren 2015 bis 2020 kommunale Investitionen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördern. Im Fokus stehen ausdrücklich die „finanzschwachen Kommunen“.
 

KI 3.0-Fördermittel zu energetischen Sanierung der Feuerwachen bzw. Feuerwehrhäuser

Bei den rheinland-pfälzischen Kommunen stellen Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur wie die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch solche mit Schwerpunkt Infrastuktur wie beispielsweise die energetische Sanierung von Krankenhäusern, Erneuerung von Bürgerhäusern, der Breitbandausbau sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, z.B. die energetische Sanierung von Feuerwachen und Feuerwehrhäusern, Schwerpunkte des Konjunkturprogramms dar.

Bild der Feuerwache in der Kernstadt von Kaiserslautern

Im Bereich des Feuerwehrwesens haben bisher 10 Gemeinden ihre Prioritätenlisten mit einem Fördervolumen von 4,9 Mio. Euro eingereicht.

Ein Antrag mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro und einer Zuwendung von rd. 1,4 Mio. Euro ist bisher von der Stadt Kaiserslautern eingereicht worden. Die im Jahr 1984 gebaute und mittlerweile sanierungsbedürftige Feuerwache Kernstadt in Kaiserslautern (s. Foto) soll mit einer Fassaden- und Dachsanierung energetisch ertüchtigt werden. So verspricht sich die Stadt Kaiserslautern eine deutliche Senkung ihrer Energiekosten.

Fragen und Informationen
Die zum Download eingestellten Dokumente enthalten hierzu Informationen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Finanzministeriums abrufbar.