Förderwesen

Zuweisungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Feuerwehr Föhren

Im Bereich der Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hat die ADD landesweit Zuständigkeit. Schwerpunkte in den Antragsverfahren sind die Feuerwehrhäuser, die Feuerwehrfahrzeuge, die auch den größten Teil des Fördervolumens ausmachen, sowie die Fahrzeuge für den Sanitäts- Betreuung- und Verpflegungsdienst des Katastrophenschutzes. Alle Anträge der zuständigen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz laufen bei der ADD zusammen und werden dort fachtechnisch überprüft. Zusätzlich wird überprüft ob die vorgesehenen Maßnahmen notwendig sind.

Feuerwehrhäuser


Bereits im Vorfeld hält die ADD ein umfangreiches Beratungsangebot bereit. Bei der Planung eines Feuerwehrhauses können im Vorfeld viele Fragen erörtert werden. Wir bieten allen Aufgabenträgern an, von diesem Angebot einen regen Gebrauch zu machen.

Die Bewilligungen der Zuwendungen erfolgen durch die ADD und das MdI. Die ADD bewilligt Feuerwehrhäuser mit bis zu 5 Stellplätzen, darüber hinaus ist das MdI für die Bewilligung zuständig.

Nach der Bewilligung erfolgen die Prüfung der Verwendungsnachweise und die Auszahlung der Zuwendungen in allen Fällen durch die ADD. Bei der Mehrzahl der Maßnahmen reicht als vereinfachter Verwendungsnachweise die sogenannte Erklärung des Zuwendungsempfängers aus. Sollte nach der Bewilligung eine Änderung des Antrages notwendig sein (z.B. die Umplanung eines Feuerwehrhauses) ist die ADD unabhängig von der Bewilligungszuständigkeit für alle Entscheidungen zuständig.

Fahrzeuge

Bereits im Vorfeld der Antragstellung hält die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ein umfangreiches Beratungsangebot bereit. Bei der Risikoklasseneinteilung von Ausrückbereichen der Feuerwehreinheiten und den damit verbundenen Fahrzeugkonzeptionen können im Vorfeld viele Fragen erörtert werden. Wir bieten allen Aufgabenträgern an, von diesem Angebot einen regen Gebrauch zu machen.

Die Bearbeitung der Zuwendungsanträge, sowie die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen erfolgt durch die ADD. Bei der Mehrzahl der Maßnahmen reicht als vereinfachter Nachweis die sogenannte Erklärung des Zuwendungsempfängers aus. Sollte nach der Bewilligung eine Änderung des Antrags notwendig sein (z.B. die Beschaffung eines anderen als des ursprünglich vorgesehenen Fahrzeuges) ist die ADD unabhängig von der Bewilligungszuständigkeit zuständig.