Überarbeitung des Satzungsmusters "über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr" des GStB und Neufassung eines Leitfadens zur "Gebühren-/Kostenkalkulation des Kostenersatzes Feuerwehr"
Am 19.03.2016 trat das Dritte Landesgesetz zur Änderung des LBKG in Kraft. Insbesondere wurde die Regelung des Kostenersatzes gemäß § 36 LBKG neu gefasst und die Kostenersatzregelung im Rahmen des Verursacherprinzips um mehrere weitere kostenpflichtige Tatbestände und einen Berechnungsmodus für Vorhaltekosten von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten erweitert.
Digitalfunk: „Akzeptanz messbar machen“
Wie akzeptiert ist der Digitalfunk? Dieser Frage geht ein gemeinsames Forschungsprojekt der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS (AS RP) und der Hochschule der Polizei (HdP) nach. Hierzu wurde ein Online-Fragebogen entwickelt. Das Ziel: den Digitalfunk zu verbessern und auf die Bedürfnisse der Nutzer noch intensiver eingehen.
Probealarm mit Katastrophen-App KATWARN in Rheinland-Pfalz am 1. August 2016
Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Am Montag, dem 01. August ist es wieder soweit: In den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits KATWARN nutzen, erhalten die dort angemeldeten Personen kurz nach 9:00 Uhr eine Probewarnung auf ihrem Smartphone oder Handy. Die Anmeldung und Nutzung des Systems ist kostenlos und freiwillig.
Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben die Rettungskarte, als Hilfsmittel für die Rettungskette Forst als einheitliches Kartenmaterial mit definierten Rettungspunkten und Angaben über die Befahrbarkeit von Waldwegen wieder überarbeitet.
„Wir helfen den Betroffenen in den Unwetter-Gebieten in Not, setzen auf vorbeugenden Hochwasserschutz und intensiveren den Kampf gegen den Klimawandel“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Landtag von Rheinland-Pfalz. Den Städten und Gemeinden bot sie einen Pakt für Hochwasserschutz und eine Graswurzelpartnerschaft gegen den Klimawandel an. „Wir lassen niemanden im Regen stehen und helfen dort, wo es am dringendsten notwendig ist.“ Man könne nicht verhindern, dass Unwetter auch in Zukunft aufträten. „Aber wir werden alles tun, damit die Auswirkungen gering bleiben und die Ursachen bekämpft werden. Wir schaffen Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und gehen Schritte zu einem klimafreundlichen Rheinland-Pfalz“, unterstrich die Ministerpräsidentin.
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Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) im Rahmen des Aachener Vertrages in Offenburg (Baden-Württemberg) unterzeichneten das Land Rheinland-Pfalz und das Departement Moselle (Frankreich) ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit der Feuerwehren im Grenzgebiet. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Michael Ebling begrüßten die neuen Regelungen, die insbesondere die Zusammenarbeit unterhalb der Katastrophenschwelle sowie die alltägliche Hilfeleistung der kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe im Grenzgebiet regeln sollen und mehr Rechtsicherheit bringen.
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