Sprechfunker
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gem. FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Die Ausbildungsziele sind aufeinander aufgebaut. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden gestaltet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.
Dauer des Lehrgangs
gemäß FwDV 2 - mindestens 16 Stunden (eine Unterichtsstunde beträgt jeweils 45 Minuten).
Die vorstehend genannte Stundenzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit in einer Lerneinheit oder in mehreren Lerneinheiten erforderlich sein.
Unterlagen
Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie.
Teilnehmerheft Analog
(Stand 12/2009)
Im Bereich Dokumente finden Sie entsprechende Folienvorlagen für die Unterrichtsgestaltung.