18.12.2014

Bei der diesjährigen Dienstbesprechung mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren an der LFKS in Koblenz informierte Innenminister Roger Lewentz die Teilnehmer über den Feuerwehrhilfsfonds: Seit Anfang Juli 2014 erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz und ihre Hinterbliebenen Unterstützungsleistungen bei Unfällen und Schäden, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastuktur Rheinland-Pfalz hat dazu im Sommer in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V. eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für den Entschädigungsfonds unterzeichnet. Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden Feuerwehrangehörige umfassend betreut und entschädigt, wenn der Gesundheitsschaden im ursächlichen Zusammenhand mit der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr steht. Problematisch konnte es hier bisher bei bestehenden Vorerkrankungen werden. Durch den Fonds sind nun auch solche Unfälle und Schäden der Ehrenamtlichen abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen.

10.11.2014

Innenminister Roger Lewentz und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes (LFV), Frank Hachemer, appellieren an Unternehmen im Land, das Engagement der Freiwilligen Feuerwehrangehörigen aktiv zu unterstützen. „Die ehrenamtlich aktiven Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind eine Stütze unseres Brand- und Katastrophenschutzes. Es steht Unternehmen gut an, wenn sie die Mitglieder der Freiwilligen Wehren für Einsätze freistellen und dieses Engagement unterstützen“, sagte Lewentz.

Der Landesfeuerwehrverband und der Ministerialdirektor im Innenministerium, Randolf Stich, haben am Donnerstag die Handwerkskammer Koblenz, die Industrie- und Handelskammer Koblenz, die Sparkassenversicherung und die Kreisverwaltung Westerwald  als „Partner der Feuerwehr“ ausgezeichnet.


24.10.2014

Bei Arbeiten an einer Hochdruckgasleitung ist es am 23. Oktober 2014 zu einer Explosion mit anschließenden Bränden im Ludwigshafener Stadtgebiet gekommen.

Die aktuelle Entwicklung und Hinweise für die Bevölkerung stellt der Bürgerservice der Stadt Ludwigshafen auch online  zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das Gefahreninformationstelefon bei der städtischen Feuerwehr unter der Nummer 0621 5708-6000 wenden.

Informationen für Betroffene erteilt auch das Bürgerhaus Oppau. Dort werden Bürgerinnen und Bürger, die nicht in ihre Häuser zurück können beherbergt und versorgt.

Über die Rufnummer  0621/963-1800 können sich  Bürgerinnen und Bürger an die HOTLINE des Polizeipräsidiums Westpflalz wenden, wenn sie  jemanden im Zusammenhang mit dem Schadensereignis vermissen, wenn sie selbst durch das Ereignis verletzt wurden oder einen Sachschaden erlitten haben.


01.10.2014

Typisierung: Sonntag, 12. Oktober, 13 bis 17 Uhr in der Wasgau-Sporthalle in Hauenstein

Benno ist fünf Jahre alt. Eigentlich sollte er in den Kindergarten in Hauenstein (Kreis Südwestpfalz) gehen und mit den anderen Jungs Feuerwehrmann spielen. Das ist nämlich seine Leidenschaft. Aber er kann und darf nicht. Denn Benno hat Leukämie und bekommt Chemotherapie. Jetzt starten seine großen Freunde von der Freiwilligen Feuerwehr Hauenstein zusammen mit dem THW und dem DRK Ortsverband eine Hilfsaktion, denn Benno braucht einen Lebensretter. Deshalb wird nun zusammen mit der Stefan-Morsch-Stiftung eine Typisierungsaktion organisiert: Am Sonntag, 12. Oktober, 13 bis 17 Uhr, kann sich jeder, der bereit ist, einem an Leukämie erkrankten Menschen wie Benno zu helfen, als Stammzellspender registrieren lassen – ein Fingerhut voll Blut genügt.


25.09.2014

Innenstaatssekretär Günter Kern hat den vom Hochwasser betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz die Unterstützung des Landes zugesichert. „Selbstverständlich stehen wir eng an der Seite der betroffenen Gemeinden“, sagte Kern am Donnerstag. Bereits am Montag hatte der Staatssekretär mit den entsprechenden Landräten Kontakt. „Wurden Einrichtungen von Gemeinden in Mitleidenschaft gezogen, kann das Land eine Förderung zur Beseitigung der Unwetterschäden aus dem Investitionsstock fördern“, betonte der Staatssekretär. Zu den öffentlichen Einrichtungen zählen beispielsweise Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Friedhöfe und Leichenhallen. Auch Schäden an öffentlichen Brücken und Straßen können mit Unterstützung des Landes beseitigt werden. Die kommunalen Verwaltungen könnten entsprechende Unterlagen einreichen, die schnellstens bearbeitet würden.

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22.12.2022

Der Ministerrat hat in dieser Woche dem Änderungsentwurf zum Landesbeamtengesetz (LBG) zugestimmt. Mit der Änderung soll die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb von Leitstellen und des Einsatzdienstes der Feuerwehr abgesenkt werden.
 

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