04.10.2016

„Die Sicherstellung einer guten notärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb wird die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das besonders im ländlichen Raum bewährte Modell der Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis auch weiterhin praktiziert werden kann“, betonten die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz.


14.09.2016

„Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr in einem Sonderförderprogramm für Feuerwehr-Kleinfahrzeuge 2.045.000 Euro zusätzlich bereit. Die Pauschale für die Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen durch die Kommunen wird damit vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport auf 4,09 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer verdoppelt.“ Dies teilte Innenminister Roger Lewentz heute in Mainz mit.


26.08.2016

Mehr Kompetenzen für Rettungskräfte und höhere Geldbußen: Mit Gesetzesänderung wird Gaffern besser Einhalt geboten

Der Rettungsdienst wird zunehmend von Gaffern und Störern behindert. Deshalb hat der Ministerrat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Künftig begeht auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der sich nicht an die Anweisungen des Rettungsdienstpersonals hält. Die neue Regelung beseitigt die bisher noch ungleichen Folgen der Nichtbeachtung von Anweisungen durch Rettungsdienst und Feuerwehr am Unglücksort. Zudem erhöht sich die mögliche Geldbuße von derzeit bis zu 5000 Euro auf bis zu 10.000 Euro.


17.08.2016

Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure, Wehrleiter, Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter

In den Fachportalen unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" wurde das Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport mit einer Stellungnahme zu der in der Vergangenheit strittigen Frage, ob die Nutzung eines Kommandowagens der Feuerwehr durch Kreisfreuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrinspekteure und Wehrleiter für den Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, eingestellt.


08.08.2016

Überarbeitung des Satzungsmusters "über den Kostenersatz und die Gebührenerhe­bung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr" des GStB und Neufassung eines Leitfadens zur "Gebühren-/Kostenkalkulation des Kostenersatzes Feuerwehr"

Am 19.03.2016 trat das Dritte Landesgesetz zur Änderung des LBKG in Kraft. Insbesondere wurde die Regelung des Kostenersatzes gemäß § 36 LBKG neu gefasst und die Kostenersatzregelung im Rahmen des Verursacherprinzips um mehrere weitere kosten­pflichtige Tatbestände und einen Berechnungsmodus für Vorhaltekosten von Feuerwehrfahr­zeugen und -geräten erweitert.

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27.10.2023

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) im Rahmen des Aachener Vertrages in Offenburg (Baden-Württemberg) unterzeichneten das Land Rheinland-Pfalz und das Departement Moselle (Frankreich) ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit der Feuerwehren im Grenzgebiet. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Michael Ebling begrüßten die neuen Regelungen, die insbesondere die Zusammenarbeit unterhalb der Katastrophenschwelle sowie die alltägliche Hilfeleistung der kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe im Grenzgebiet regeln sollen und mehr Rechtsicherheit bringen.

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