Akzeptanz messbar machen - Online-Befragung zur Akzeptanz des Digitalfunks beendet
In der Zeit vom 01.08.2016-30.09.2016 führte die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS (AS RP) und die Hochschulde der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP) in dem gemeinsamen Forschungsprojekt „Akzeptanz messbar machen“ eine Onlinebefragung zur Akzeptanz des behördlichen Digitalfunks durch. Nun beginnt die Auswertung der Ergebnisse.
„Die Sicherstellung einer guten notärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb wird die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das besonders im ländlichen Raum bewährte Modell der Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis auch weiterhin praktiziert werden kann“, betonten die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz.
„Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr in einem Sonderförderprogramm für Feuerwehr-Kleinfahrzeuge 2.045.000 Euro zusätzlich bereit. Die Pauschale für die Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen durch die Kommunen wird damit vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport auf 4,09 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer verdoppelt.“ Dies teilte Innenminister Roger Lewentz heute in Mainz mit.
Mehr Kompetenzen für Rettungskräfte und höhere Geldbußen: Mit Gesetzesänderung wird Gaffern besser Einhalt geboten
Der Rettungsdienst wird zunehmend von Gaffern und Störern behindert. Deshalb hat der Ministerrat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Künftig begeht auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der sich nicht an die Anweisungen des Rettungsdienstpersonals hält. Die neue Regelung beseitigt die bisher noch ungleichen Folgen der Nichtbeachtung von Anweisungen durch Rettungsdienst und Feuerwehr am Unglücksort. Zudem erhöht sich die mögliche Geldbuße von derzeit bis zu 5000 Euro auf bis zu 10.000 Euro.
Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure, Wehrleiter, Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter
In den Fachportalen unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" wurde das Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport mit einer Stellungnahme zu der in der Vergangenheit strittigen Frage, ob die Nutzung eines Kommandowagens der Feuerwehr durch Kreisfreuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrinspekteure und Wehrleiter für den Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, eingestellt.
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Der in der Westpfalz stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 66“ der gemeinnützigen ADAC Luftrettung ist seit rund einem Jahr mit einer Rettungswinde im Einsatz. Diese ermöglicht es, Personen bei Notlagen in unwegsamen Gelände noch schneller zu erreichen und zu versorgen. Darüber hinaus kann sie auch in Katastrophenfällen zur Rettung von Menschen eingesetzt werden und ist damit ein weiterer Baustein der Neuaufstellung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes. Innenminister Michael Ebling hat nun gemeinsam mit dem Geschäftsführer der ADAC Luftrettung gGmbH, Frédéric Bruder, eine erste Bilanz gezogen.
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