Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gemäß FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr)

  • Abgeschlossene Truppmann/-frau Ausbildung (Teil1 und Teil2)
  • abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
  • erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.

 

Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass diese aufeinander aufbauen. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.

 

Dauer des Lehrgangs

gemäß FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - mindestens 35 Stunden (Je Unterrichtsstunde 45 Minuten).

Die vorstehend genannte Stundenanzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach den örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit erforderlich sein.

 

Besonderheiten

Die Einweisung in die Technik von Hubrettungsfahrzeugen erfolgt durch den jeweiligen Hersteller.

Die Ausbildung für die Bedienung weiterer Geräte (Pumpen- bzw. Fahrzeuge), z.B. Rüstwagen und Gerätewagen Gefahrgut, ist in vergleichbarer Weise und bezogen auf die besonderen Gegebenheiten der betreffenden Fahrzeugarten in anderweitigen, vom Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz angebotenen Lehrgängen durchzuführen.
Unterlagen

 

Unterlagen Maschinist

Die Unterlagen zum Lehrgang für Ausbilder/innen und Teilnehmer/innen werden über den Musterkurs in der Lernplattform bereitgestellt.

 

Musterkurs Maschinist/-in bks-lernplattform

 

Der Musterkurs ist auch ohne Anmeldung über den Button "Anmelden als Gast" im unteren Bereich zugänglich.

 

Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Akademie des LfBK.
Das Thema "Trinkwasserschutz" wird aktuell im Kapitel 8 "Wasserförderung" behandelt.

 

Gruppeneinstellung
Öffentlich (Sichtbar im Internet)
Ansprechpartner

Herr Dirk Delvay

Herr Kai Kohlhaas

Herr Marc Ackermann
(Koordination Kreisausbildung)

info@lfbk.rlp.de
0261/5401-0