Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme

  • abgeschlossene Truppführerausbildung geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber) die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen
  • Besitz des Kfz-Führerscheines am Tage der Prüfung
  • Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze – (Freischwimmer).

 

Ausbildungsziel

1. Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern
2. Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.

 

Dauer des Lehrgangs

Führer von Rettungsbooten 40 Stunden
Führer von Mehrzweckbooten 46 Stunden
Maximale Teilnehmerzahl: 12

 

Übungsbereich Lehrgang Bootsführer

Der Übungsbereich mit Testfragen wird für Teilnehmer/-innen nach der Anmeldung und Einschreibung zum Lehrgang für den Kurs Bootsführer/in auf der bks-lernplattform freigegeben.

 

Kurs Bootsführer/in bks-lernplattform

Gruppeneinstellung
Öffentlich (Sichtbar im Internet)
Ansprechpartner

Herr Guido Deutloff

Herr Christian Albrecht

Herr Marc Ackermann
(Koordination Kreisausbildung)

info@lfbk.rlp.de
0261/5401-0