Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme
- abgeschlossene Truppführerausbildung geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber) die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen
- Besitz des Kfz-Führerscheines am Tage der Prüfung
- Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze – (Freischwimmer).
Ausbildungsziel
1. Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern
2. Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.
Dauer des Lehrgangs
Führer von Rettungsbooten 40 Stunden
Führer von Mehrzweckbooten 46 Stunden
Maximale Teilnehmerzahl: 12
Übungsbereich Lehrgang Bootsführer
Der Übungsbereich mit Testfragen wird für Teilnehmer/-innen nach der Anmeldung und Einschreibung zum Lehrgang für den Kurs Bootsführer/in auf der bks-lernplattform freigegeben.
Ansprechpartner
Herr Guido Deutloff
Herr Christian Albrecht
Herr Marc Ackermann
(Koordination Kreisausbildung)
info@lfbk.rlp.de
0261/5401-0
