Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gem. FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)
Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Die Ausbildungsziele sind aufeinander aufgebaut. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden gestaltet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.
Dauer des Lehrgangs
gemäß FwDV 2 - mindestens 16 Stunden (eine Unterrichtsstunde beträgt jeweils 45 Minuten).
Die vorstehend genannte Stundenzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit in einer Lerneinheit oder in mehreren Lerneinheiten erforderlich sein.
Unterlagen Sprechfunker/in
Die Unterlagen zum Lehrgang für Ausbilder/innen und Teilnehmer/innen werden über den Musterkurs in der Lernplattform bereitgestellt.
Musterkurs Sprechfunker/in bks-lernplattform
Der Musterkurs ist auch ohne Anmeldung über den Button "Anmelden als Gast" im unteren Bereich zugänglich.

Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Akademie des LfBK.
Herr Jannick Schmidt
Herr Andreas Schürrmann
Herr Marc Ackermann
(Koordination Kreisausbildung)
info@lfbk.rlp.de
0261/5401-0
