Überörtliche Hilfe größeren Umfangs in RLP
Es wird immer wichtiger, dass, besonders bei großen Flächenlagen oder mehreren großen parallelen Einsätzen, Reservekräfte und zusätzliche Einheiten in ausreichendem Maße vorhanden sind. Da es beispielsweise bei großflächigen Waldbränden oder Hochwasserereignissen nicht immer für jede Kommune leistbar ist, alle aufkommenden Einsätze über einen längeren Zeitraum zügig abzuarbeiten, werden Unterstützungskräfte benötigt. Dies können die eigenen ansässigen Einheiten nicht immer leisten und so wird externe Unterstützung benötigt. Um diese externe Unterstützung schnell und strukturiert in den Einsatz zu bringen, wurde in den Leistellenbereichen Koblenz, Montabaur und dem Rhein-Hunsrück-Kreis (später ausgeweitet auf den ehemaligen Leitstellenbereich Bad Kreuznach) das Konzept „vorgeplante Überörtliche Hilfe größeren Umfangs“ erstellt. Die Leitstellenbereiche Trier, Kaiserlautern, Mainz, Landau und Ludwigshafen folgten diesem Vorbild.

Die Kräfte der Überörtliche Hilfe größeren Umfangs können als Einsatzauftrag eigene Einsatzabschnitte übernehmen oder als Reservekräfte eingesetzt werden. Sie unterstützen die Einheiten vor Ort im Brand- und Katastrophenschutz und können neben dem eigentlichen Einsatz auch den Grundschutz sicherstellen.
Ziel dieser vorgeplanten Einheiten ist es, schnell und strukturiert benötigte Unterstützung aus anderen Leitstellenbereichen zur Verfügung zu stellen, ohne dabei die eigene Leistungsfähigkeit im entsendenden Gebiet einzuschränken.
Ziel ist es nun, nach dem Vorbild der bestehenden Konzepte, ein Landeskonzept für die Überörtliche Hilfe größeren Umfangs in Rheinland-Pfalz zu erstellen.
Alle gültigen Einsatz- und Schulungsunterlagen sind den Dokumenten im Downloadbereich zu entnehmen.
Detaillierte Unterlagen mit personenbezogenen Daten und Zuständigkeiten stehen aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung. Die Einsicht in die entsprechenden Angaben kann bei Bedarf von den mit eingeplanten Einheiten und Verbandsgemeinden bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen/ Stadtverwaltung (Kreisfeuerwehrinspekteure) beantragt werden.
