Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK)

Zum 1. Januar 2025 wurde das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) gegründet. Hier werden künftig die Aufgaben des bislang für den Katastrophenschutz zuständigen Referates 22 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) gebündelt und um zusätzliche Aufgaben ergänzt werden. Das LfBK wird als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr fungieren. 

 

LfBK

Zur Dezentralisierung sind drei Regionalstellen geplant, um den Kontakt zu den kommunalen Aufgabenträgern zu pflegen und zu intensivieren. Eine gutachterliche Stellungnahme zur Errichtung des LfBK sieht perspektivisch einen Stellenaufwuchs auf etwa 300 Positionen bis 2030 vor. Die Errichtung des Landesamtes zum 1. Januar 2025 wurde am 11. Juli 2024 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen.

Ein zentrales Element wird das 24/7 besetzte Lagezentrum Bevölkerungsschutz sein, welches eine schnelle Handlungs- und Entscheidungsgrundlage im Ereignisfall bietet. Die Einrichtung des Lagezentrums erfolgt durch die Umgestaltung bestehender Akademieräume, die an die zentrale Kommunikationsinfrastruktur des Landes (zAVt) angebunden werden. Hierbei handelt es sich um die zentrale Kommunikationsinfrastruktur aller polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, über die sämtliche Kommunikation (Telefon, Digitalfunk, ePost, etc.) abgewickelt wird. Das Lagezentrum wird als erstes dieser Art für ein Flächenland die Lage im Bevölkerungsschutz aktiv beobachten und im Ereignisfall eine zentrale Anlaufstelle für nicht-polizeiliche Gefahrenabwehranliegen sein und eine direkte Kommunikation mit den Integrierten Leitstellen des Landes sicherstellen.

LfBK RLP


 

Aktuelle Nachrichten

08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Freiwilliges Soziales Jahr (m/w/d) im Fachbereich 3.5 - Brand- und Katastrophenschutz bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ab 01.09.2026 Das FSJ wird in Vollzeit absolviert. Die Pädagogische Betreuung erfolgt durch den Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz (Organisation und Durchführung der Bildungswochen, Einsatzstellenbesuche etc.).
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Zum nächsten möglichen Zeitpunk ist im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters im Referat Haushalt und Vergabe in der Abteilung Zentrale Dienste (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Stadtverwaltung Worms sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 3.3 Brand- und Katastrophenschutz in der Abteilung 3.31 - Einsatz & Organisation, eine Stelle als Brandamtmann (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A11 LBesG, unbefristet, mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z.Zt. 42 Stunden zu besetzen.
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz ist in der Abteilung Akademie, Referat Planung und Organisation, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Servicebereich Einsatzmittel und technische Darstellung (m/w/d) unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die UNIVERSITÄTSSTADT KAISERSLAUTERN sucht für ihr Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz zum 01.05.2027 eine Beamtin bzw. einen Beamten im 3. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes in der Funktion einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (m/w/d) für Stellungnahmen im vorbeugenden Gefahrenschutz in Vollzeit.
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Landkreis Bad Kreuznach sucht für seine Stabstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Alarm- und Einsatzplaner (m/w/d) Brand- und Katastrophenschutz (Entgeltgruppe EG 11 TVöD bzw. LBesG RLP A 11 nach abgeschlossener Weiterbildung)
08.07.2026
STELLENAUSSCHREIBUNG
Ab sofort ist im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in der Abteilung Zentrale Dienste die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters im Referat Haushalt und Vergabe (m/w/d) befristet für mindestens ein Jahr im Rahmen einer Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen. Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis kann unter gegebenen Umständen nach der Befristung erfolgen.