Bedarfs- und Entwicklungsplanung
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab.
In Abstimmung mit dem Landkreistag, dem Städtetag und dem Gemeinde- und Städtebund wurde der beiliegende Leitfaden „Handreichung und Planungshinweise für eine einheitliche Struktur der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung“ erarbeitet. Sie bietet den kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten als Empfehlung eine einheitliche Hilfestellung im Rahmen der Aufstellung und der Ausgestaltung der örtlich bezogenen Bedarfs- und Entwicklungsplanung.
Die Überprüfung dieser Planung im Rahmen der Bewilligung durch das LfBK orientiert sich an den Inhalten dieses Leitfadens.
Diese Handreichung bietet den Gemeinden auch eine geeignete Option, die Bedarfs- und Entwicklungsplanung in eigener Regie zu erstellen. Ferner können bei einer etwaigen Vergabe an ein Planungsbüro im Zuge einer Ausschreibung mithilfe dieser Planungshinweise Maßstäbe zur Auswahl und Bewertung der Gutachterleistungen (Leistungsverzeichnis) zugrunde gelegt werden.
