Arbeitskreis V (AK V)
Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen und zivile Verteidigung der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder
Der AK V hat auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes, Rettungswesens sowie der zivilen Verteidigung folgende Aufgaben:
- Zuarbeit für die Innenministerkonferenz (IMK) durch Erstellung von Beschlussvorlagen und Erledigung der erteilten Aufträge,
- abschließende Meinungsbildung soweit sie nicht der Beschlussfassung der IMK vorbehalten ist oder die Willensbildung in einem dem AK V nachgeordneten Arbeitsgremium (vgl. Nr. 7) erfolgen kann,
- Erteilung von Aufträgen an die dem AK V nachgeordneten Arbeitsgremien,
- Vertretung der fachlichen Standpunkte gegenüber anderen Arbeitskreisen der IMK und Abstimmung fachlicher Fragen unter den Ländern.