Aufgrund von landesweiten Änderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind Anpassungen im Funkrufnamenverzeichnis erforderlich. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die landeseigenen Fahrzeuge sowie die Fahrzeuge des Bundes (ergänzende Ausstattung).
Die Überarbeitung ist aufgrund folgender Punkte notwendig:
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der Neugründung des LfBK und Einführung dessen Einsatzfunktionen
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der Etablierung eines einheitlichen Systems zur Benennung von landeseigenen Einheiten (z. B. RHOT, BUMA) und landesbeschafften Fahrzeugen (z. B. Waldbrand-TLF)
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Etablierung eines einheitlichen Systems zur Benennung von Einheiten des Bundes (z.B. Medizinische Taskforce) und Fahrzeugen (z.B. LF-KATS)
Das neue System der Funkrufnamen der Landes- und Bundesfahrzeuge berücksichtigt die Verteilung der Einsatzmittel nach Leitstellenbereichen sowie Gebietskörperschaften.
Der taktische Einsatzwert bleibt dabei unverändert und richtet sich weiterhin am bestehenden Funkrufnamenkonzept.
Zukünftig erfolgt die Vergabe der Funkrufnamen nach einheitlichen Schemata für:
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Einsatzmittel des LfBK,
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Einheiten und Einzelfahrzeuge des Landes,
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Einheiten und Einzelfahrzeuge des Bundes
Eine eindeutige Unterscheidung zwischen landes- und bundesbeschafften Fahrzeugen wird dabei über unterschiedliche Nummernbereiche im Bereich der „Fortlaufenden Nummer“ sichergestellt.
Die detaillierte Übersicht der neu festgelegten Funkrufnamen im Bereich der Bundesfahrzeuge entnehmen Sie bitte der zur Verfügung gestellten Übersicht.
Um eine landesweit einheitliche Kennzeichnung der vom Land bzw. vom Bund beschafften Fahrzeuge herzustellen, wird für jeden Landkreis und für jede Kreisfreie Stadt eine einheitliche Standortkennung eingeführt.
