Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme

  • abgeschlossene Truppführerausbildung geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber) die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen
  • Besitz des Kfz-Führerscheines am Tage der Prüfung
  • Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze – (Freischwimmer).

 

Ausbildungsziel

1. Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern
2. Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.

 

Dauer des Lehrgangs

Führer von Rettungsbooten 40 Stunden
Führer von Mehrzweckbooten 46 Stunden
Maximale Teilnehmerzahl: 12

 

Übungsbereich Lehrgang Bootsführer

Die Unterlagen zum Lehrgang werden für Ausbilderinnen und Ausbilder über den Kurs in der Lernplattform bereitgestellt. Im Kurs sind auch Testfragen für die Prüfungsvorbereitung der Teilnehmer/-innen enthalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können diese nach der Anmeldung und Selbsteinschreibung selbständig absolvieren.

 

Kurs Bootsführer/in bks-lernplattform

Der Kurs in der Lernplattform ist auch ohne Anmeldung über den Button "Anmelden als Gast" im unteren Bereich zugänglich. Für die Bearbeitung der Testfragen, sowie für die Prüfung ist jedoch eine Registrierung und Anmeldung erforderlich.

 

Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Akademie des LfBK.

Gruppeneinstellung
Öffentlich (Sichtbar im Internet)
Ansprechpartner

Herr Guido Deutloff

Herr Christian Albrecht

Herr Marc Ackermann
(Koordination Kreisausbildung)

info@lfbk.rlp.de
0261/5401-0