Bei der pauschalen Zuwendung muss gemäß Anlage 1 der Förderrichtlinie ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Hierzu befinden Sie sich nun auf dem digitalen Abfragemodul und können Ihren Verwendungsnachweis übermitteln.
Bei Fragen steht Ihnen das FAQ (FAQ zu Förderverfahren | BKS-Portal.rlp) zur Verfügung.
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie gerne Kontakt mit Herrn Gerd Jäger (0261 5401-62204) oder Herrn Nico Busert (0261 5401-62202) aufnehmen.
Laden Sie über den Downloadbutton das Dokument für die Erklärung des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters/Landrats herunter und laden es anschließend ausgefüllt wieder hoch.
Im Nachgang bitte über den Button "Vorschau" die Eingaben absenden!