RAEP Eisenbahn

Die Gemeinden und Landkreise haben Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen zur wirksamen Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb von Eisenbahnen ausgehen können.

Der Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Eisenbahn (RAEP Eisenbahn) sieht Maßnahmen im Gleisbereich der Eisenbahn vor bei Schadensfällen, von denen eine nachteilige Auswirkung auf Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt ausgeht.

Die Maßnahmen dieser Planung werden in fünf Alarmstufen unterteilt. Der RAEP Eisenbahn stellt eine Rahmenplanung dar, die nach den örtlichen Gegebenheiten auszufüllen ist. So sind in den Alarmstufen die mindestens zu alarmierenden Feuerwehrfahrzeuge festgelegt. Welche und wie viele Einheiten in den Alarm- und Einsatzplan des jeweiligen Aufgabenträgers konkret aufzunehmen sind, hängt von der Organisation und Ausrüstung der betreffenden Feuerwehren (einschließlich gegenseitiger und überörtlicher Hilfe) ab. 

Neben den Alarmstufen und Zuständigkeiten werden weiterführende Information zu Einsätzen im Zusammenhang mit Eisenbahnen erläutert, zusätzlich sind einige Checklisten für den Einsatz zu finden.

Gruppeneinstellung
Öffentlich (Sichtbar im Internet)