18.03.2026 | LANDESMELDUNG
Rücknahme mehrerer technischer Richtlinien
Im Bereich der technischen Richtlinien im Brand- und Katastrophenschutz stehen aktuell Änderungen an. Im Zuge einer inhaltlichen und strukturellen Überarbeitung werden nahezu alle bisherigen technischen Richtlinien zurückgenommen.
Ausgenommen hiervon sind derzeit:
- die TR 4 „Gerätewagen Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst“,
- die TR 5 „Mehrzwecktransportfahrzeug“ sowie
- die TR 12 „Gerätewagen Tragkraftspritze“
Bereits überarbeitet wurde die TR 5 „Mehrzwecktransportfahrzeug“. Dabei sind die Fahrzeugvarianten MZF 2 und MZF 3 entfallen, da deren Anforderungen inzwischen durch die DIN-Regelungen für GW-L 1 und GW-L 2 abgedeckt werden.
Auch die TR 4 und die TR 12 sollen aktualisiert werden. Ziel der Änderungen ist es, die Richtlinien an den aktuellen Stand fachlicher und normativer Anforderungen anzupassen.
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