18.03.2026 | LANDESMELDUNG

Rücknahme mehrerer technischer Richtlinien

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Im Bereich der technischen Richtlinien im Brand- und Katastrophenschutz stehen aktuell Änderungen an. Im Zuge einer inhaltlichen und strukturellen Überarbeitung werden nahezu alle bisherigen technischen Richtlinien zurückgenommen.

Ausgenommen hiervon sind derzeit:

  • die TR 4 „Gerätewagen Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst“,
  • die TR 5 „Mehrzwecktransportfahrzeug“ sowie
  • die TR 12 „Gerätewagen Tragkraftspritze“

Bereits überarbeitet wurde die TR 5 „Mehrzwecktransportfahrzeug“. Dabei sind die Fahrzeugvarianten MZF 2 und MZF 3 entfallen, da deren Anforderungen inzwischen durch die DIN-Regelungen für GW-L 1 und GW-L 2 abgedeckt werden.

Auch die TR 4 und die TR 12 sollen aktualisiert werden. Ziel der Änderungen ist es, die Richtlinien an den aktuellen Stand fachlicher und normativer Anforderungen anzupassen.

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